verlängerte Maßgeblichkeit — indirekte Maßgeblichkeit. Durch das Steueränderungsgesetz 1992 (StÄndG 1992) hat der Gesetzgeber die nahezu vollständige Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung in das deutsche Bewertungsrecht eingeführt und somit die… … Lexikon der Economics
indirekte Maßgeblichkeit — ⇡ verlängerte Maßgeblichkeit … Lexikon der Economics
formelle Maßgeblichkeit — ⇡ Maßgeblichkeitsprinzip … Lexikon der Economics
materielle Maßgeblichkeit — ⇡ Maßgeblichkeitsprinzip … Lexikon der Economics
umgekehrte Maßgeblichkeit — ⇡ Maßgeblichkeitsprinzip … Lexikon der Economics
Maßgeblichkeitsgrundsatz — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Umgekehrte Maßgeblichkeit Aufzählung ohne Inhalt Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Das Maßgeblichkeitsp … Deutsch Wikipedia
Maßgeblichkeitsprinzip — 1. Begriff: Das M. überträgt die handelsrechtlichen Vorschriften, denen der ⇡ Jahresabschluss sowohl formal als auch inhaltlich entsprechen muss (⇡ Handelsbilanz), in den Bereich der ⇡ Steuerbilanz. Somit werden durch das M. die… … Lexikon der Economics
Maßgeblichkeitsprinzip — Das Maßgeblichkeitsprinzip verknüpft das Steuerrecht mit dem Handelsrecht. Es ist im deutschen Recht in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankert, wurde durch das Bilanzmodernisierungsgesetz aber größtenteils abgeschafft. Das Maßgeblichkeitsprinzip… … Deutsch Wikipedia
Pensionsrückstellung — Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung (Pensionsverpflichtungen). Der Begriff Pensionsrückstellung stammt aus § 6a EStG und bezieht sich daher zunächst auf die Steuerbilanz. In der… … Deutsch Wikipedia
Rücklage — Rücklagen sind bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen im Rechnungswesen Bestandteile des Eigenkapitals, die weder als gezeichnetes Kapital, Gewinnvortrag noch als Jahresüberschuss ausgewiesen und entweder auf gesonderten… … Deutsch Wikipedia
Sonderposten mit Rücklagenanteil — 1. Bei Nichtkapitalgesellschaften (§ 247 III HGB): Ein das Steuerergebnis mindernder Passivposten (unversteuerte „Rücklage“), der erst bei seiner Auflösung das steuerliche Ergebnis wieder erhöht, z.B. die Übertragung von ⇡ stillen Rücklagen, die… … Lexikon der Economics